Wie auf jedem Markt, treffen sich auch auf dem Finanzmarkt:

Produktnachfrage (Einkauf),
Produktangebot (Verkauf).

Klassische Honorarberatung auf dem Finanzmarkt

Früher wurde auf Provisionsbasis verkauft und auf Honorarbasis beraten. Die wenigen Honorarberater mussten sehr gut sein, um dauerhaft zu überleben. Heute ist „Honorarberatung“ leider kein Qualitätsmerkmal mehr.

Für Sie als Mandanten auf der Suche nach „guter Beratung“ ist das nur noch schwer zu unterscheiden.
Als Privatanleger können Sie Honorarberatung als Einkaufs- oder als auch als Verkaufsberatung erwerben. Die Übergänge sind fließend.

1. Einkauf
 Der Schwerpunkt von Finanzplanung und Honorarberatung im Einkauf liegt in einer vernetzten Bedarfsabklärung in Verbindung mit bestehenden und geplanten Anlagen, auf Struktur-, Kosten-, Risikoberatung und Controlling. Die Umsetzung erfolgt in der Regel mit sicheren und rentablen bestehenden oder möglichst kostengünstigen neuen Produkten und über sichere Internetplattformen. Oder die Beratung bildet die Grundlage für ein Verkaufsgespräch und zur Umsetzung bei einer oder mehreren Banken, Vermögensverwaltern oder einer oder mehreren Versicherungen.

 Klassische Honorarberater erwerben Ihre Berufserfahrung in Beraterberufen (zum Beispiel Steuer-, Rechts-, Verbraucherberatung). Einige kooperieren mit staatlichen, karitativen und Non-Profit Organisationen, Verbraucherzentralen, Stiftungen und Verlagen. Oder sie bedienen sogenannte Family Offices von sehr vermögenden Privatpersonen. Sie gehören nie einer Bank, Versicherung oder Vertriebsplattform an. Sie vermitteln nie im Auftrag von Dritten (zum Beispiel Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften, Vertriebsplattformen). Sie müssen frei von Interessenkonflikten Empfehlungen aussprechen können.

  Klassische Honorarberater werden – wie Rechtsanwälte und Steuerberater – ausschließlich auf Stundenbasis und auch in ähnlicher Höhe bezahlt. Einen guten klassischen Berater zeichnet eine hohe Anzahl von Beratungen aus. So ab 100 Beratungen pro Jahr stellt sich Routine und Marktkenntnis ein. Alle Beratungen sind detailliert schriftlich dokumentiert und rechtlich geprüft (auch zum Nachweis der Beratungszahl).

 Einen guten klassischen Honorarberater zeichnet auch eine hohe und kontinuierliche Aus- und Weiterbildung aus. Eine Organisation, die ein hohes Aus- und Weiterbildungsniveau Ihrer Mitglieder fordert und streng durchsetzt ist das Financial Planning Standards Board Deutschland (www.fpsb.de). Insofern erkennen Sie einen gut ausgebildeten Berater immer auch an der CFP® – Zertifizierung. Allerdings sichern sich in der Regel Banken, Versicherungen und Vertriebsorganisationen diese Qualität. Die meisten CFP® arbeiten im Verkauf.

Einen guten klassischen Honorarberater zeichnet auch eine hohe und kontinuierliche Aus- und Weiterbildung aus. Eine Organisation, die ein hohes Aus- und Weiterbildungsniveau Ihrer Mitglieder fordert und streng durchsetzt ist das Financial Planning Standards Board Deutschland (www.fpsb.de). Insofern erkennen Sie einen gut ausgebildeten Berater immer auch an der CFP® – Zertifizierung. Allerdings sichern sich in der Regel Banken, Versicherungen und Vertriebsorganisationen diese Qualität. Die meisten CFP® arbeiten im Verkauf.

2. Verkauf

Eine neue Gruppe von Honorarberatern erwerben Ihre Berufserfahrung im Verkauf, kleben dem Produktverkauf aber ein Preisschild auf. Diese Honorarverkäufer arbeiten damit transparenter in der Offenlegung ihrer Kosten, können aber keine Beratungsdienstleistung frei von Interessenkonflikten,  mehr anbieten.

Honorarverkäufer arbeiten weiterhin für Banken und sogenannte (Banken-/Versicherungs-) „unabhängige“ Vertriebsplattformen. Sie arbeiten nach den gleichen vertriebsorientierten Prinzipien wie ihre Kollegen im Provisionsverkauf. Dazu gehören zum Beispiel volumenabhängige Gehälter, Erfolgsprämien in der Vermögensverwaltung und Pauschalen für fortlaufende Betreuung – unabhängig vom entstandenen Aufwand. Besonders ergiebig sind hier immer wieder die Stellenanzeigen und Weiterbildungsmaßnahmen dieser Banken und Institutionen, in denen sich weiterhin alles um vertriebsstarke Persönlichkeiten dreht.

  Honorarverkäufer des neuen Typs beobachten nicht den Finanzmarkt als Ganzes, sondern kennen als Verkäufer nur das in ihrem Haus und auf ihren Produktplattformen zugelassene Produktsortiment. Sie dürfen Ihnen zum Beispiel nicht empfehlen, zu einer anderen Bank zu gehen oder andere Produkte – auch Provisionsprodukte – zu verwenden, selbst wenn diese für Sie geeigneter sind.

An Verkaufsgesprächen ist nichts Schlimmes. Wenn Sie gut vorbereitet in Verkaufsgespräche mit einem Honorarverkäufer einsteigen, werden Sie Ihre eigenen Interessen ganz oder weitgehend durchsetzen können. Problematisch werden Verkaufsgespräche in der Honorarberatung immer dann, wenn Sie von einem Honorarverkäufer „Beratung“ erwarten. Dann ist es die Aufgabe eines guten Verkäufers, seine Vertriebsliste abzuarbeiten. Für den Verkäufer bedeutet das „Produktberatung“ zu den eigenen, favorisierten Angeboten. Gerne werden die Vorzüge der eigenen Lösungen und die Nachteile fremder Lösungen dargestellt. Solche Verkaufsberatung ist selten im vollen Interesse des Privatanlegers. Eine in diesem Sinne konfliktfreie Beratung können die neuen Honorarverkäufer nicht anbieten.

3. Über 2.000 protokolierte und rechtlich geprüfte Beratungen seit 2001

Hinter den Beratungsdienstleistungen von Gabriel Hopmeier

 steht die Erfahrung aus über 2.000 protokollierten und von Rechtsanwälten haftungsrechtlich geprüften Honorarberatungen,

  stehen hochwertige Zertifizierungen mit schweren Eingangsprüfungen und laufender Weiterbildungsverpflichtung.

Ausprobieren müssen Sie es schon selbst.

4. Klassische Honorarberatung
4.1 Einstiegsberatung
Stellungnahme zu einer bestehenden oder geplanten

Anlage oder

 Versicherung oder

 Finanzierung,

 ohne Prüfung der Vernetzung mit anderen bestehenden oder geplanten Anlagen,

 ohne anwaltliche Stellungnahme,

 ohne Stellungnahme durch Steuerberater.

4.2 Vermögensplanung
Beratung insbesondere bezüglich der Aspekte:

 Themen der Umwandlung von Lebenseinkommen zu Geldvermögen und Rentenzahlungen,

 Eingliederung von Immobilienerwerb, betriebliche Altersvorsorge, „Riester“, Rürup“ in Vermögensaufbau/-entnahme,

 Risiko- und Sicherheits-Check bei Geldanlagen mit Vorschlägen zur bedarfsgerechten Anpassung,

 Vermögensstruktur-Vereinfachung,

 Kostensanierung im Vermögen,

 Flexibilitätsprüfung der Geldanlagen,

 Einkaufsberatung für Finanzdienstleistungen, –produkte,

 Vernetzung dieser und anderer Aspekte, Handlungsempfehlungen und Prioritäten.

 Mit anwaltlicher Protokollprüfung.

 Auf Wunsch mit Stellungnahme durch einen Steuerberater.

4.3 Individuelle Beratung

Honorarberatung auf Stundenbasis.

Honorarberatung im Rahmen eines vorher vereinbarten Pauschalpreises.

5. Bestandspflege und Handlungsumsetzung
Handlungsumsetzung auf Honorarbasis.

Verhandlungen mit Produktanbietern.

 „Rebalancing“ von Indexfonds-Strukturen.

Die aktuellen Stundensätze und Pauschalen finden Sie unter „Wissen“. Teilzahlung ist vereinbar.

6. Bestandspflege und Handlungsumsetzung
Kostenlose Erstberatung,

laufende Dienstleistungsgebühren,

 Erfolgsbeteiligung,

Verrechnung von Provision mit Honorar,

volumenabhängige Honorare,

 „Mitgliedschaften“ in Honorarberaterverbünden auf GmbH-Basis

extrem geringe „Honorare“ unterhalb eines Rechtsanwalts- oder Steuerberaterstundensatzes und

fehlende Weiterbildungszertifizierung

7. Kostenloser Depotcheck
 Für Sie kostenlos gibt es nur Verkaufsgespräche für die jemand anderes bezahlt, keine Einkaufsgespräche.

Hinter „kostenlosen“ Depotchecks und anderen „kostenlosen“ Finanzdienstleistungen stehen die Bemühungen von (Direkt-) Banken und Vermögensverwaltern, Sie als Kunden von Ihrer Bank weg- und zu sich hinzulocken. Gerne zeigen wir Ihnen die wahren Kosten dieser „kostenlosen“ Checks auf.

8. Weder „unabhängig“ noch „neutral“
Honorarberatung ist nie unabhängig und neutral! Da Sie für die Beratung bezahlen, sollte Ihr Honorarberater nur von Ihnen abhängen. Damit wollen Sie auch keinen „neutralen“ Berater im Sinne eines Sachverständigen. Sie wollen einen Berater, der befangen nur Ihre Interessen wahrnimmt.

9. Einstiegspunkte in die klassische Honorarberatung
Grob vereinfacht stellen sich die typischen Einstiegszeitpunkte in die Honorarberatung wie folgt dar:
Berufseinsteiger: Vielen Berufsanfängern ist nicht bewusst, dass sie nie wieder in Ihrem Leben so vermögend sein werden wie zu Berufsbeginn. Das Vermögen liegt in der zukünftigen Arbeitsleistung der eigenen Person begraben und gerade zu diesem Zeitpunkt ist klassische Honorarberatung sehr wichtig. Hier geht es zunächst um die Absicherung der Arbeitsleistung bei Krankheit, Berufsunfähigkeit und Haftung. Es geht aber auch um die ersten finanziellen Ziele und die effektivsten Methoden die Erträge aus der eigenen Arbeitsleistung in eine nachhaltige Vermögensverwaltung und Altersvorsorge zu wandeln. Die wenigen Berufsanfänger, die gezielt Honorarberatung suchen, kommen oft auch mit den Eltern zum ersten Gespräch. Oder mit dem Lebenspartner.

„Um die dreißig“: Der übliche Einstiegszeitpunkt in die Honorarberatung ist mit Anfang bis Mitte dreißig. Hier merken die ersten, dass die Verkaufsgespräche zu Berufsbeginn mit Ihren Hausbanken, Finanzdienstleistern und Versicherern zwar angenehm und einfach waren – aber mit den damals abgeschlossenen Produkten keine Erfolge erzielt werden. Einige suchen auch Honorarberatung in Zusammenhang mit Immobilienerwerb oder geplanter Selbständigkeit und bemerken erst dann, wie teuer und unflexibel Ihre bestehende Altersvorsorge ist.

„Um die vierzig“: Häufiger Einstiegszeitpunkt in die Honorarberatung ist um Mitte dreißig bis Mitte vierzig. Oft wird das qualifizierte Beratungsgespräch von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt in Zusammenhang mit einer geplanten betrieblichen Altersvorsorge oder einer Erbschaft initiiert. Oder das Misstrauen gegenüber Banken, Finanzdienstleistern und Versicherern ist mittlerweile so hoch, dass die Betroffenen aktiv und aufwendig nach Alternativen suchen. Dann geht es in der Regel um die breit gestreute Anlage von Vermögen und das damit verbundene Risikomanagement.

„Um die fünfzig“: Der nächste übliche Einstiegszeitpunkt in die Honorarberatung ist um die Mitte vierzig bis Ende fünfzig. Die Kinder werden selbständig, Immobilien sind abbezahlt – oder auch nicht! Es geht darum bis zum Rentenbeginn noch möglichst viel für eine zusätzliche Altersvorsorge anzusparen. Oft geht es auch um die breit gestreute Anlage von Vermögen, Vereinfachung, Effizienzsteigerung und das damit verbundene Risikomanagement. In diesem Kundensegment liegen leider auch viele Kunden, welche auf Empfehlung eines Rechtsanwalts die Beratung suchen. Diese Kunden verfolgen Schadenersatzprozesse gegen Banken, Finanzdienstleister und/oder Versicherer und sind darum besorgt, noch zu retten, was zu retten ist.

Vor dem Renteneinstieg: Einige Mandanten suchen Honorarberatung um den Zeitpunkt des Rentenbeginns herum. Ihnen geht es in der Regel um die Wiederanlage von Auszahlungen aus Lebens- und Rentenversicherungen, aus dem Verkauf von Immobilien oder um Geldanlage in Zusammenhang mit den Themen Erbschaft, Schenkung, Stiftung. Oder es geht um die Altersvorsorge der erwachsenen Kinder und Enkelkinder (siehe oben).