Wie auf jedem Markt, treffen sich auch auf dem Versicherungsmarkt:
Produktnachfrage (Einkauf),
Produktangebot (Verkauf).
Versicherungsberatung als klassische Honorarberatung auf dem Versicherungsmarkt
Im Gegensatz zur Anlageberatung ist Versicherungsberatung gesetzlich ganz klar aufgeteilt in Einkaufs- und Verkaufsberatung.
Als Privatanleger und als Institution haben Sie hier die freie Auswahl zwischen Einkaufs- und Verkaufsberatung. Die Übergänge sind fließend.

Durch die direkte Beauftragung und Vergütung werden einige Gründe zur Beeinträchtigungen der ausschließlichen Vertretung der Interessen des Auftraggebers vermieden. Versicherungsberater dürfen nicht im Auftrag eines Versicherers arbeiten. Sie erhalten ihre Vergütung nach einem zu vereinbarenden Stunden- oder Tagessatz von ihren Auftraggebern.* Dadurch und durch den Verzicht auf Bestandsprovisionen wird die Beratung sicher nicht vom Umsatzvolumen getrieben. Ein Versicherungsberater sollte in seinen Empfehlungen frei von Interessenkonflikten sein.
Die Tätigkeit der Versicherungsberater ist in §34e der Gewerbeordnung geregelt. Ob es sich um bei Ihrem „Versicherungsmenschen“ auch um einen Versicherungsberater handelt, erfahren Sie am einfachsten durch den Hinweis auf §34e GewO im Impressum auf dessen Website. Versicherungsberater werden aber auch in entsprechenden Listen bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) geführt. IHKs prüfen laufend, ob Versicherungsberater den Anforderungen der Gewerbeordnung entsprechen, erteilen die Erlaubnis zur Tätigkeit und können diese auch einschränken. Viele Versicherungsberater sind im BVVB Bundesverband der Versicherungsberater e.V. zusammengeschlossen.
Die Gewerbeordnung regelt auch die Verkaufsberatung und Vermittlung von Versicherungen in §34d. Im Verkauf wird unterschieden zwischen Maklern und Versicherungsvertretern. Der Versicherungsvertreter ist Geschäftsbesorger der Versicherung, vertritt ausschließlich die Interessen eines oder von mehreren Versicherer, die für dessen Dienste auch haften und wird von den Versicherern bezahlt. Makler werden von ihren Kunden beauftragt. Die Rechte und Pflichten eines Maklers regelt der Maklervertrag zwischen Kunden und Makler und das Gesetz über den Versicherungsvertrag. In der Regel vermitteln Makler Versicherungsverträge im Auftrag von Versicherern und werden dafür von den Versicherern einmalig und fortlaufend über Provisionen bezahlt. Die Höhe der Provision hängt dann vom Umsatzvolumen ab (Verkauf). Je nach Regelung im Maklervertrag können Makler aber auch Honorare vereinbaren, die ausschließlich vom Kunden zu begleichen sind (Einkauf) – oder beides. Die Übergänge sind fließend und für den Außenstehenden kaum zu unterscheiden. Insofern ist die Loyalität des Maklers nie ganz klar. Fehler des Maklers werden aber den Kunden zugerechnet.
„Versicherungsmakler vermitteln (Versicherungs- )Verträge zwischen zwei Parteien, zumeist Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Sie sind Kaufleute nach dem Handelsrecht gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB und nach § 93 HGB bestimmt als Handelsmakler. Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen als „treuhänderähnliche Sachwalter““* zwischen den Interessen des Versicherungsnehmers und der Versicherung. Ob es sich bei Ihrem „Versicherungsmenschen“ auch um einen Makler handelt, erfahren Sie am einfachsten durch den Hinweis auf §34d GewO im Impressum auf dessen Website.
An Verkaufsgesprächen mit Maklern und Vertretern ist nichts Schlimmes. Wenn Sie gut vorbereitet in Verkaufsgespräche mit einem Versicherungsanbieter einsteigen, werden Sie Ihre eigenen Interessen ganz oder weitgehend durchsetzen können. Problematisch werden Versicherungsverkaufsgespräche immer dann, wenn Sie von einem Verkäufer „Beratung“ erwarten. Dann ist es die Aufgabe eines guten Verkäufers, seine Vertriebsliste abzuarbeiten und sog. „Cross Selling“ zu betreiben. Ihnen also möglichst viele andere Produkte auch zu vermitteln. Für den Verkäufer bedeutet das „Produktberatung“ ausschließlich zu den von ihm vertriebenen Angeboten. Solche Verkaufsberatung ist selten im vollen Interesse des Versicherungskunden.
Hinter den Beratungsdienstleistungen von Gabriel Hopmeier
steht die Erfahrung aus über 2.000 protokollierten und von Rechtsanwälten haftungsrechtlich geprüften Honorarberatungen,
stehen hochwertige Zertifizierungen zum CFP mit schweren Eingangsprüfungen und laufender Weiterbildungsverpflichtung.
Ausprobieren müssen Sie es schon selbst.
Im Rahmen einer Tätigkeit als Versicherungsberater nach $34e GewO bietet die Gabriel Hopmeier Ihnen folgende Dienstleistungen der klassischen Einkaufsberatung an:
Insbesondere bezüglich der Finanzierungsaspekte:
Risiko- und Bedarfsanalyse für Privatpersonen, Priorisierung von Versicherungsbedarf.
Verständliche Erklärung der bestehenden und benötigten Versicherungen.
Berufsunfähigkeitsversicherung,
Unfallversicherung für Kinder,
Kranken- und Pflegeversicherung,
Haftpflichtversicherung,
Rentenversicherung,
„Riester“,
„Rürup“,
betriebliche Altersvorsorge,
immer inkl. Einholung anonymer Angebote, Verhandlungen und Handlungsumsetzung mit Versicherern.
4.2 Vermögensplanung
Versicherungsberatung als Honorarberatung auf Stundenbasis
Versicherungsberatung als Honorarberatung im Rahmen eines vorher vereinbarten Maximalpreises
Regelmäßige Aktualisierung des Versicherungsbestands nach Bedarf, Marktentwicklung (AGBs) und
Preisgünstigkeit.
Einholung anonymer Angebote,
Verhandlungen und Handlungsumsetzung mit Versicherern.
Die aktuellen Stundensätze und Pauschalen erhalten Sie auf Anfrage. Teilzahlung ist vereinbar.
Kostenlose Erstberatung,
laufende Dienstleistungsgebühren,
Erfolgsbeteiligung,
Verrechnung von Provision mit Honorar,
volumenabhängige Honorare,
„Mitgliedschaften“ in Honorarberaterverbünden auf GmbH-Basis,
extrem geringe „Honorare“ unterhalb eines Rechtsanwalts- oder Steuerberaterstundensatzes und
fehlende Weiterbildungszertifizierung
Hinter „kostenlosen“ Versicherungschecks und anderen „kostenlosen“ Dienstleistungen (zum Bespiel auch der Prüfung von Bewerbungsmappen, Bewerbertraining und Gehaltsanalysen) stehen die Bemühungen von Versicherungsmaklern, Sie als Kunden von Ihren bestehenden Anbietern weg- und zu sich hinzulocken. Gerne zeigen wir Ihnen die wahren Kosten dieser „kostenlosen“ Checks auf.
Meine aktuellen Stundensätze und Pauschalen finden Sie unter dem Reiter „Wissen“ . Teilzahlung ist vereinbar.
Auswahl: Sie benötigen Versicherungsschutz, insbesondere zu den wichtigen Versicherungen, die auch Ihre Vermögensbildung betreffen können: Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung, Rentenversicherung, staatlich geförderte Programme wie zum Beispiel „Riester“, „Rürup“ (Basisrente), betriebliche Altersvorsorge. Sie suchen ein Beratungsgespräch ohne Verkaufsdruck bei dem ein großer und unübersichtlicher Versicherungsmarkt auf die wenigen für Sie wirklich sinnvollen Produkte reduziert wird.
Umsetzung: Sie möchten bei Versicherern anonyme Angebote einholen, damit Ihre Daten nicht in irgendwelchen Versicherungsdatenbanken erscheinen, die Ihren Versicherungseinkauf verteuern. Sie suchen jemanden, der in Ihrem Auftrag die mühsamen und undurchsichtigen Verhandlungen mit Versicherern führt.
Information: Sie wollen verstehen, was Ihnen von einem Versicherer angeboten wurde und ob das wirklich Ihren Anforderungen entspricht. Sie suchen Informationen über die Verkaufsprospekte hinaus.
Entscheidungshilfe: Sie wollen verstehen, was Ihnen von einem Versicherer angeboten wurde und ob das wirklich Ihren Anforderungen entspricht. Sie suchen Informationen über die Verkaufsprospekte hinaus.
Alternative: Ihre Versicherer oder andere Finanzdienstleister haben Ihnen Vorschläge unterbreitet und Sie möchten sich mit einer qualifizierten Person darüber unterhalten, ob es nicht auch anders, einfacher oder günstiger geht.
Vereinfachung: Ihr Versicherungsbestand ist über die Jahre nicht nur angewachsen, sondern auch unübersichtlicher geworden. Sie wollen es wieder überschaubarer gestalten, ohne an Effizienz zu verlieren.
Risikoanalyse: Die Verkäufer malen Ihnen die größten Gefahren aus. Sie wollen aber auch verstehen, wie diese Risiken zu bewerten sind.
Falschberatung: Sie haben den Verdacht, dass Sie falsch beraten und übervorteilt wurden und suchen Unterstützung bei der Vorbereitung des Gesprächs mit einem Rechtsanwalt.
*Quelle: Wikipedia; Stichwort: „Versicherungsberater“ bzw. „Makler“.
**BaFin: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; https://www.bafin.de