Die Honorierung der Leistung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt (RVG), außergerichtlich, mit einer Geschäftsgebühr VV2300 von 1 (http://rvg.pentos.ag). Den Prozesskostenrechner bitte von der einfachen Ansicht auf die „Profi-Ansicht“ ändern.

Wenn sich kein Gegenstandswert zugrunde legen lässt, erfolgt die Honorierung nach Stundensatz. Der Stundensatz von Gabriel Hopmeier liegt bei 190 Euro.

Eine transparente und zuverlässige Kostenschätzung gibt unseren Mandanten im Voraus zu einer Beratung eine klare Orientierungsgröße.

In Fällen mit niedrigem Gegenstandswert sind die gesetzlichen Gebühren nach RVG nicht kostendeckend. In diesen Fällen werden wir Ihnen im Voraus eine Honorarvereinbarung nach Stundensatz vorschlagen. Bei hoher Komplexität kann sich die Geschäftsgebühr auf bis zu 1,3 erhöhen. Bei sehr hohem Gegenstandswert kann es zu einer Reduzierung der Geschäftsgebühr auf bis zu einem Wert von 0,5 kommen.

Bitte lesen Sie auch diesen Artikel von Prof. Dr. Hartmut Walz zur Bezahlung von auf Honorar arbeitenden Beratern: Artikel von Prof. Dr. Hartmut Walz zur Bezahlung von auf Honorar arbeitenden Beratern.

und wenn Sie noch Zeit und Interesse haben auch meinen Beitrag dazu: Gastbeitrag von Gabriel Hopmeier auf der Webseite von Prof. Dr. Hartmut Walz