Mein Honorar

Bei meiner Beratung handelt es sich um eine unabhängie Dienstleistung im Einkauf, die auf Ihre Bedürfnisse, Ziele und Prioritäten ausgerichtet ist – auch wenn Sie diese jetzt noch nicht benennen können. Auch das ist Teil des Beratungsgesprächs.

An dieser Stelle erwarten Sie vielleicht konkrete Zahlen oder einen tabellarischen Vergleich zwischen den Kosten von Honorar- und Provisionsberatung, wie er auf vielen anderen Websites aufgeführt wird. Leider wird ein solcher Vergleich meiner Beratungsdienstleistung nicht gerecht, weil hier Äpfel mit Birnen verglichen werden. Stellen Sie sich ein Industrie- oder Handelsunternehmen mit einer Einkaufsabteilung und einer Vertriebsabteilung vor. Beide Tätigkeiten sind nicht miteinander vergleichbar, weder von der Arbeitsbeschreibung her noch von den Charaktereigenschaften, Entlohnungssystemen und den Zielvorgaben der entsprechenden Mitarbeiter.

Bei Beratungen, für die ein Dritter bezahlt (Provisionsberatung) handelt es sich immer um eine Verkaufstätigkeit. Bei manchen Honorarberatungen im Finanzsektor handelt es sich auch um verkappte Produktverkaufsgespräche, bei denen der Preis der Beratung transparenter erscheint als eine Provision und Sie aber für ein Verkaufsgespräch bezahlen sollen. Die Tätigkeit von Verkäufern und Verkäuferinnen ist es, Ihre Bedürfnisse so zu definieren, dass sie Ihnen ihr Produkt verkaufen können. Bei Finanzdienstleistungen wirken sich die Konsequenzen aus solchen Verkaufstransaktionen leider oft über Jahre hinweg aus oder sind erst Jahre nach Abschluss erkennbar.

Bei meiner Honorarberatung handelt es sich um eine Beratungsdienstleistung im Einkauf, die auf Ihre Bedürfnisse, Ziele und Prioritäten ausgerichtet ist – auch wenn Sie diese jetzt noch nicht benennen können. Auch das ist Teil des Beratungsgesprächs.

Sie möchten ein vorliegendes Angebot prüfen lassen?

Kennenlernangebot: vier Beratungsstunden bei Angeboten zu staatlich subventionierten Produkten (Riester, Rürup, betriebliche Altersvorsorge, KFW-, Landesbanken-Finanzierungen); drei Beratungsstunden bei allen anderen Angeboten. Jeweils pro Angebot.

Es gibt zwei Arten von Anfragen:

Die einen Interessenten und Interessentinnen rufen mit konkreten Anforderungen an ihre Beratung an, z.B

eine sichere Geldanlage aus einer Erbschaft,

die Planung einer Altersvorsorgestrategie,

eine flexible Finanzierung,

eine konkrete Berechnung zu einer betrieblichen Altersvorsorge,

eine Berufsunfähigkeitsversicherung für in Teilzeit arbeitende.

Sie möchten wissen, ob ich das leisten kann. In der Regel liegen diese Anfragen in der Bandbreite, der von mir bisher geleisteten über 3.500 Beratungen aus den letzten 30 Jahren und ich kann den Interessenten weiterhelfen. In Ausnahmefällen finde ich eine bedarfsgerechte Lösung in Zusammenarbeit mit meinem Netzwerk zu Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren und anderen Honorarberatern, aber auch zu Vertriebsmitarbeitern.

Die anderen schreiben in der Regel eine Mail und

möchten wissen, wieviel die Beratung kostet.

Das ist die typische Anfrage an einen Verkäufer. Verkäufer kennen das Beratungsergebnis (der Verkauf ihres Produkts) bevor die Beratung stattfindet. Sie können Ihnen einen Preis nennen. Eine möglichst niedrige Preisquotierung hilft, um zunächst ins Gespräch zu kommen.

Als selbständiger Finanzplaner vertrete ich keine Produkte, sondern biete Ihnen eine individuelle verbraucherseitige Beratungsdienstleistung an, die sich an Ihren ganz persönlichen Bedürfnissen, Zielen und Prioritäten orientiert. Eine ganz individuelle Lösung ergibt sich erst am Ende des Beratungsprozesses. Diese kann Produkte enthalten, die Sie sich selbst über das Internet einkaufen oder bei deren Erwerb ich Sie gerne unterstütze. Oder auch nicht. In einer Vielzahl meiner Beratungen geht es eher darum, bestehende Vermögensstrukturen stark zu vereinfachen, an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Kosten drastisch zu senken. Ich suche auf jede Anfrage immer zuerst das direkte Gespräch mit Ihnen, um Ihre genauen Anforderungen zu verstehen. Für dieses Erstgespräch entstehen Ihnen keine Kosten.

Unabhängig davon, welche Anfrage Sie stellten erfolgt die Honorierung meiner Leistung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Unabhängig davon, welche Anfrage Sie stellten erfolgt die Honorierung meiner Leistung nach dem Rechtsanwalts­vergütungs­gesetzt (RVG), außergerichtlich, mit einer Geschäftsgebühr VV2300 von 1. [siehe zum Beispiel unter www.allianz.de/recht-und-eigentum/rechtsschutzversicherung/prozesskosten/rechner/ Den Prozesskostenrechner bitte von der einfachen Ansicht auf die „Profi-Ansicht“ ändern].

Bei hoher Komplexität Ihres Sachverhaltes kann sich die Geschäftsgebühr auf bis zu 1,3 erhöhen. Bei sehr hohem Gegenstandswert oder sehr einfachen Sachverhalten kann es zu einer Reduzierung der Geschäftsgebühr auf bis zu einem Wert von 0,5 kommen.

In Fällen mit niedrigem Gegenstandswert (z.B. Anlagevermögen, Immobilienwert) sind die gesetzlichen Gebühren nach RVG nicht kostendeckend. In diesen Fällen oder bei Beratungen zu Ihnen vorliegenden Angeboten werde ich Ihnen eine Honorarvereinbarung nach Stundensatz vorschlagen. Mein Stundensatz beträgt EUR 190.

Eine faire, transparente und schriftliche Honorarvereinbarung nennt meinen Mandanten im Voraus zu jeder Beratung einen verbindlichen Wert, den Sie in die Beratung investieren sollten.

Bitte lesen Sie auch diesen Artikel von Prof. Dr. Hartmut Walz zur Bezahlung von auf Honorar arbeitenden Beratern.

Und wenn Sie noch Zeit und Interesse haben auch meinen Beitrag dazu: Gastbeitrag von Gabriel Hopmeier auf der Webseite von Prof. Dr. Hartmut Walz