Vermögensberatung

Strukturierung Ihrer Vermögenswerte

Was macht eine unabhängige Vermögensberatung aus?

Ein/Eine Vermögensverwalter/in streut freies, anzulegendes Kapital (z.B. Geldvermögen, Immobilien), welches nicht für andere Zwecke gebunden ist (z.B. für verfügbare Mittel, für Schuldentilgung, für Konsumziele) auf eine Vielzahl von Wertpapieren oder Anlagen (z.B. Aktien, Anleihen, Rohstoffe, Immobilien). Damit verteilt er/sie das Risiko von einzelnen Wertpapieren auf eine große Anzahl von Anlagen. Hier gilt die Vorgabe, man solle nicht alle Eier in einen Korb legen.

Fonds, die viele kleinere Anlagebeträge zu einem Anlageziel (z.B. breite Streuung) bündeln sind auch Vermögensverwalter. Ebenso Lebens- und Rentenversicherer.

Ein neutraler Vermögensverwalter kann aber auch spezielle, eng definierte Anlageziele verfolgen, z.B.

  • bestimmte Anlagewerte suchen, die besonderen ethischen oder ökologischen Vorgaben entsprechen oder
  • in ganz bestimmte Sektoren, Themen, Technologien oder Regionen investieren.

Ein Vermögensverwalter kann aber auch nur ein Algorithmus sein, eine mathematische Formel, die Vorgaben bezüglich einer Geldanlage digital umsetzt.

In einer unabhängigen Vermögensberatung geht es nicht darum, dass sich der Vermögensberater zur Anlage des Kapital selbst empfiehlt. Eine neutrale Vermögensberatung läßt Ihnen die Möglichkeit diverse Vermögensverwalter diskret nach unterschiedlichen Parametern miteinander und mit anderen Verwaltungsmöglichkeiten zu vergleichen.  

Was macht ein Vermögensverwalter sicher nicht?

Die Zukunft vorhersehen. Die Rendite seiner Anlagen beeinflussen. Ihnen das Anlagerisiko abnehmen.

Gabriel Hopmeier - Vermögensberatung

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Wann ist eine Vermögensverwaltung sinnvoll?

Ein Vermögensverwaltung ist dann sinnvoll, wenn Sie ein sehr hohes Vermögen anlegen oder in der Verwaltung Ihres Vermögens eng gefasste Ziele (z.B. bestimmte Unternehmen, Spezialthemen, Randregionen) verfolgen.

Damit eine Vermögensverwaltung nicht zu einer reinen Wertpapier-Verkaufsveranstaltung wird, lohnt sich eine private Vermögensverwaltung finanziell erst ab einem Vermögen, aus dem mindestens zwei angestellte Vermögensverwalter und ein/e angestellte/r Assistent/in vom Anleger finanziert werden können. Diese Kosten sollten dann auch unter denen einer guten kostengünstigen („passiven“) Fondsvermögensverwaltung liegen. Eine unabhängige und neutrale Vermögensberatung hilft Ihnen bei der Entscheidung zwischen diversen Formen der Vermögensverwaltung.

Alternativ können Sie heute auch digitale Vermögensverwalter einsetzen – also sog. Algorithmen, die nach unterschiedlichen Vorgaben Ihr Vermögen verwalten. Hier liegt die Einstiegsschwelle bei wenigen tausend Euros Anlagevermögen. Auch hier gilt die Vorgabe aus einer guten neutralen Vermögensberatung: Sie sollten für den Algorithmus nicht mehr ausgeben als für eine gute kostengünstige („passive“) Fondsverwaltung, da er sonst keinen Mehrwert zu sog. „passiven“ Fondsstrategien hat.

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Wie sinnvoll ist eine neutrale und unabhängige Vermögensberatung?

Es gilt der Grundsatz: Sie können einen Euro nur einmal verwenden. Im Gegensatz zu Vermögensverwaltern verwalten Vermögensberater Geldanlagen nicht selbst. Sie sind entweder im Fonds – und Versicherungsverkauf tätig oder beraten verbraucherseitig auf wissenschaftlicher und empirischer Basis

  • zu bedarfs- und zielgerechten Anlage- und Finanzierungsstrukturen (Fondsstrukturierung, Darlehensstrukturen)
  • zur Priorisierung der Anlageentscheidungen (z.B. Schulden tilgen oder investieren?, riestern oder nicht?, wie die Praxis finanzieren? Berufsunfähigkeitsversicherung in eine Rürup-Rentenversicherung integrieren oder nicht?)
  • zur Streuung (z.B. wie soll das Geld aus einem Unternehmens- oder Praxisverkauf angelegt werden?, wie ein Erbe anlegen?),
  • zur Risikostrukturierung (z.B. Schulden tilgen oder investieren?, wie die Praxis/das Unternehmen und die selbst genutzte Immobilie finanzieren? Soll die Berufsunfähigkeitsversicherung in eine Rürup-Rentenversicherung integriert werden oder nicht?, welche Wertschwankungen halten Sie in Krisenzeiten aus?),
  • zur Laufzeitenstrukturierung z.B. wie soll das Geld aus einem Unternehmensverkauf/einem Erbe oder erspartes effizient angelegt werden, um es über einen langen Zeitraum entnehmen zu können?, wie ein Erbe unter verschiedenen Geschwistern anlegen?,
  • zu Kostensenkungsmöglichkeiten bei Anlageportfolios.
  • u.v.a.

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Angebotsseitige Vermögensverwalter/-berater oder verbraucherseitige Vermögensberatung?

Märkte, auch alle Finanzmärkte, gliedern sich in Produkt-Angebot und Verbraucher-Nachfrage – Verkauf und Einkauf. Stellen Sie sich vor, Sie seien Eigentümer/in eines Industrie- oder Handelsunternehmens. Sie haben jeweils eine offene Stelle in Ihrer Verkaufs- und eine offene Stelle in Ihrer Einkaufsabteilung. Diese möchten Sie neu besetzen, mit jeweils unterschiedlichem Anforderungsprofil an:

  • die Arbeitsplatzbeschreibung,
  • die Charaktereigenschaften und
  • das Entlohnungssystem der gesuchten Mitarbeiter.

Der/die Einkäufer/-in müssen ein in Ihrer Firma erwartetes Qualitätsniveau Ihren Vorgaben entsprechend gewissenhaft definieren, es möglichst kostengünstig umsetzen und werden dafür über ein Festgehalt bezahlt. Das ist eine verbraucherseitige Tätigkeit.

Die Verkäufer müssen u.a. neue Kunden für Ihre Produkte finden und/oder Ihre Kunden davon überzeugen, dass die Leistung Ihrer Produkte zu deren Bedürfnissen passt. Das ist eine angebotsseitige Tätigkeit.

Jetzt schließen Sie bitte Ihre Augen und fragen sich: Ihre heutigen Vermögensverwalter/-berater, würden Sie die eher in Ihrer Einkaufs- oder in Ihrer Verkaufsabteilung einstellen?

Lassen Sie sich von einem/r Verkäufer/in beraten besteht die Gefahr, dass Ihre Bedürfnisse an die Vertriebsziele von hoch-professionell ausgebildeten Vertrieblern angepasst werden.

Der deutsche Gesetzgeber lässt es zu, dass Sie Ihren Vermögensverwaltern/-beratern ein Honorar für ein angebotsseitiges Produktverkaufsgespräch bezahlen, dass an den Vertriebszielen der Finanzwirtschaft ausgerichtet ist. Nicht an Ihren Bedürfnissen. Bei provisionsgesteuerten Vermögensverwaltern/-beratern ohnehin. Hier ist eine Honorarzahlung kein Indiz für eine verbraucherseitige Beratung. 

Umso wichtiger ist es, dass Sie sich an einer verbraucherseitigen Vermögensberatung ausrichten und nicht nur am Honorar. Meine Vermögensberatung unterstützt Sie neutral im Einkauf mit der Erfahrung aus über 3.500 nachfrageseitigen Beratungen in meinen letzten 30 Berufsjahren. Sie gehen kein Risiko ein etwas verkauft zu bekommen, dass nicht Ihren Bedürfnissen entspricht.  

Umso wichtiger ist es, dass Sie sich an einer neutralen und verbraucherseitigen Vermögensberatung ausrichten und nicht nur am Honorar. Ich berate Sie neutral, einkaufseitig und auf transparenter Honorarbasis. Frei von Interessenkonflikten. Probieren Sie es einfach aus.

Der Beratungs­ablauf

Sie können einen Euro immer nur einmal verwenden. In diesem Sinne gibt es keinen grundsätzlichen Unterschied in den Beratungsansätzen zu Geldanlage-, Alters­vorsorge-, Finanzierungs-, Versicherungsthemen oder einer Finanzplanungen über alle diese Themen hinweg.

Vor Beginn Ihrer Beratung erhalten Sie von mir eine Informations- und Checkliste, welche Unterlagen Sie mir bitte vorab zu Ihrer Beratung einreichen sollten.

Die eingereichten Informationen bilden den quantitativen Rahmen zu Ihrer Beratung. Sie erlauben es mir,

Ihre individuelle Situation einzuschätzen,

Ihnen ein Beratungsangebot oder mehrere -angebote zu unterbreiten und

Ihnen ein verbindliches Beratungshonorar zu nennen.

Bis zu diesem Punkt entstehen Ihnen keine Kosten.

Wenn Sie sich dann von mir beraten lassen wollen, wird die Beratung in drei Abschnitte verlaufen:

  1. Erstes Beratungsgespräch: hier geht es um die detaillierten qualitativen Ergänzungen des quantitativen Rahmens durch Ihre Bedürfnisse, Ziele, Prioritäten, die Klärung Ihrer Fragen und allgemeine Erklärungen zum Verständnis des Gesamtzusammenhanges und wichtiger Details.
  2. Umfangreiche schriftliche Protokollierung des Gesprächs inkl. eines konkreten und individuellen Lösungsvorschlags oder mehrerer Lösungsvorschläge.
  3. Zweites Beratungsgespräch: hier geht es um Konkretes. Ihre Bemerkungen und Fragen zum Protokoll, zur Umsetzung und allem was Sie beantwortet wissen möchten.

Sie definieren zusammen mit meiner Unterstützung eine für Sie bedarfs­gerechte Planung.

Sie definieren zusammen mit meiner Unterstützung eine für Sie bedarfsgerechte Planung. Ich empfehle Ihnen im Rahmen meines Mandats eine möglichst kostengünstige und einfache Umsetzung Ihrer Ziele. Wenn Sie mich mit der Umsetzung beauftragen wollen, ist das im Rahmen eines weiteren, neuen Auftrages möglich.

Sofern Sie nur zu einzelnen Produkten, Themen oder Angeboten unabhängig vom Gesamtzusammenhang beraten werden wollen, verkürzt sich dieser Prozess auf das Beratungsthema inklusive einer schriftlichen Dokumentation und in der Regel ein einziges persönliches Gespräch.