Immobilien­finanzierung

Kapitalbeschaffung zum Immobilien- oder Praxiserwerb

Wie viel Gehalt braucht es zu einer Immobilienfinanzierung?

Grob über den Daumen gepeilt können Sie davon ausgehen, dass eine Bank zur Immobilienfinanzierung davon ausgeht, dass EUR 600 bis 800/Monat an Ausgaben für die erste Person im Haushalt entstehen. Für jede weitere Person kommen nochmals EUR 200 bis EUR 250/Monat dazu.

Mit anderen Worten:

  • bei einem vier-Personen-Haushalt kommen so zwischen EUR 1.200 und EUR 1.550 / Monat zusammen;
  • dazu kommen evtl. Unterhaltszahlungen und
  • Raten für bereits bestehende Darlehen.

Wenn Sie jetzt noch die Darlehensrate dazu rechnen, z.B. in Höhe Ihrer aktuellen Nettokaltmiete, dann sollte Ihr Netto-Haushaltseinkommen darüber liegen.

Gabriel Hopmeier - Immobilienfinanzierung

Meine Beratung geht darauf und auf noch viel mehr ein. Auf transparenter Honorarbasis. Frei von Interessenkonflikten. Probieren Sie es einfach aus.

Wie viel Eigenkapital brauche ich für eine Immobilienfinanzierung?

Diese Frage wird häufig im Internet gestellt – und die üblichen Antworten darauf sind immer falsch!

Aus Sicht der Bank genügen zur Immobilienfinanzierung häufig 20% Eigenkapital oder auch nur, dass Sie die Nebenkosten zur Finanzierung tragen können. Aber die Bank verdient auch mehr an Ihnen, wenn Sie mehr Darlehen aufnehmen.

Ein Immobiliendarlehen, vor allem ein hohes für eine privat genutzte Immobilie, stellt immer ein Risiko in Ihrem Vermögensaufbau dar. Evtl. werden Sie krank, lassen sich scheiden oder verlieren Ihren Job und können die Darlehensraten nicht mehr bezahlen: dann endet Ihre vermutlich größte Investition in einem Desaster mit weitreichenden Folgen.

Insofern lautet die richtige Antwort darauf aus Ihrer Sicht, der Sicht des Verbrauchers:
am besten Sie finanzieren eine privat genutzte Immobilie voll mit Eigenkapital und brauchen gar keine Schulden aufnehmen. Die zweitbeste Lösung: so wenig Schulden wie möglich.

Dazu muss man sich Ihre bestehenden Geldanlagen anschauen und sich fragen,

  • ob es rentabler ist diese aufzulösen und damit die Schuldenlast zu drücken oder
  • ob es rentabler ist bestehende Verträge, auch Altersvorsorgeverträge parallel zur Schuldentilgung weiterzuführen – und sie evtl. gar nicht oder zum Ende der Finanzierung einzusetzen; schließlich ist die Immobilie auch „Altersvorsorge“.

Diese Aussage gilt nicht für Immobilien, die vermietet werden – oder Praxen und andere gewerbliche Tätigkeiten.

Pauschale Antworten gibt es nicht dazu. Es muss immer im Einzelfall gerechnet werden.

Meine Beratung geht darauf und auf noch viel mehr ein. Auf transparenter Honorarbasis. Frei von Interessenkonflikten. Probieren Sie es einfach aus.

Welche Rate aus Zins und Tilgung soll ich zahlen?

Diese Frage wird häufig im Internet gestellt – und die üblichen Antworten darauf sind bei einer Immobilienfinanzierung immer falsch!

Aus Sicht vieler Banken zur Immobilienfinanzierung sollte Ihre Rate möglichst niedrig ausfallen, damit Sie es möglichst komfortabel haben – und die Bank über lange Zeiträume ebenfalls ein komfortables Auskommen aus Ihren Zahlungen hat.

Ein Immobiliendarlehen, vor allem ein hohes für eine privat genutzte Immobilie, stellt immer ein Risiko in Ihrem Vermögensaufbau dar. Evtl. werden Sie krank, lassen sich scheiden oder verlieren Ihren Job und können die Darlehensraten nicht mehr bezahlen: dann endet Ihre vermutlich größte Investition in einem Desaster mit weitreichenden Folgen.

Insofern lautet die richtige Antwort darauf aus Ihrer Sicht, der Sicht des Verbrauchers:

  • am besten Sie bezahlen eine möglichst hohe Rate,
  • bei hoher Flexibilität (Ratenänderungsmöglichkeiten, Sondertilgungsoptionen) und
  • ohne ihren gewohnten Lebensstandard unbedingt einzuschränken.

Dazu muss man sich nicht nur Ihr Einkommenspotential, sondern auch Ihre bestehenden Geldanagen anschauen und sich fragen,

  • ob es rentabler ist diese aufzulösen und damit die Rate zu erhöhen oder
  • ob es rentabler ist bestehende Verträge, auch Altersvorsorgeverträge, parallel zur Schuldentilgung weiterzuführen. Schließlich ist Ihre Immobilie auch Altersvorsorge.

Darauf gibt es keine pauschale Antwort. Es muss immer im Einzelfall gerechnet werden.

Diese Aussage gilt nicht für Immobilien, die vermietet werden – oder Praxen.

Meine Beratung geht darauf und auf noch viel mehr ein. Auf transparenter Honorarbasis. Frei von Interessenkonflikten. Probieren Sie es einfach aus.

Angebotsseitige Finanzierungsberatung oder nachfrageseitige Finanzierungsberatung?

Auch Märkte zur Immobilienfinanzierung gliedern sich in Angebot und Nachfrage – Verkauf und Einkauf. Stellen Sie sich vor, Sie seien Eigentümer/in eines Industrie- oder Handelsunternehmens. Sie haben jeweils eine offene Stelle in Ihrer Verkaufs- und eine offene Stelle in Ihrer Einkaufsabteilung. Diese möchten Sie neu besetzen, mit jeweils unterschiedlichem Anforderungsprofil an:

  • die Arbeitsplatzbeschreibung,
  • die Charaktereigenschaften und
  • das Entlohnungssystem der gesuchten Mitarbeiter.

Der/die Einkäufer/-in müssen ein in Ihrer Firma erwartetes Qualitätsniveau Ihren Vorgaben entsprechend gewissenhaft definieren, es möglichst kostengünstig umsetzen und werden dafür über ein Festgehalt bezahlt.

Die Verkäufer müssen u.a. neue Kunden für Ihre Produkte finden und/oder Ihre Kunden davon überzeugen, dass die Leistung Ihrer Produkte zu Ihren Bedürfnissen passt.

Jetzt schließen Sie bitte Ihre Augen und fragen sich: Ihre heutigen Finanzierungsberater, würden Sie die eher in Ihrer Einkaufs- oder in Ihrer Verkaufsabteilung einstellen?

Lassen Sie sich von einem/r Verkäufer/in zu Ihrer Finanzierung beraten besteht die Gefahr, dass Ihre Bedürfnisse an die Vertriebsziele von hoch-professionell ausgebildeten Vertrieblern angepasst werden.

Der deutsche Gesetzgeber lässt es zu, dass Sie Ihren Finanzierungsberatern ein Honorar für ein Produktverkaufsgespräch zu Ihrer Immobilienfinanzierung bezahlen, dass an den Vertriebszielen der Finanzwirtschaft ausgerichtet ist. Nicht an Ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten. Bei provisionsgesteuerter Finanzierungsberatung besteht ohnehin der Anreiz, Ihnen mehr Darlehen als notwendig zu verkaufen. Es ist eher die Regel als die Ausnahme, dass ich schon bei Finanzierungssummen von ca. EUR 300.000 für meine Mandanten EUR 50.000 an Zinskostenersparnissen herausholen konnte – nicht nur über günstigere Darlehenszinssätze, sondern vor allem über eine bessere Strukturierung.

Um so wichtiger ist es, dass Sie sich an einer verbraucherseitigen Beratung zur Immobilienfinanzierung ausrichten und nicht nur am Honorar. Meine Beratung unterstützt Sie neutral im Einakuf mit der Erfahrung aus über 3.500 nachfrageseitigen Beratungen in meinen letzten 30 Berufsjahren. Sie gehen kein Risiko ein eine Finanzierungsstruktur verkauft zu bekommen, die nicht Ihren Bedürfnissen entspricht. 

Umso wichtiger ist es, sich an einer verbraucherseitigen Beratung auszurichten und nicht nur am Honorar. Ich berate Sie auch bei Ihrer Immobilienfinanzierung neutral, einkaufsseitig und auf transparenter Honorarbasis. Frei von Interessenkonflikten. Probieren Sie es einfach aus.

Der Beratungs­ablauf

Sie können einen Euro immer nur einmal verwenden. In diesem Sinne gibt es keinen grundsätzlichen Unterschied in den Beratungsansätzen zu Geldanlage-, Alters­vorsorge-, Finanzierungs-, Versicherungsthemen oder einer Finanzplanungen über alle diese Themen hinweg.

Vor Beginn Ihrer Beratung erhalten Sie von mir eine Informations- und Checkliste, welche Unterlagen Sie mir bitte vorab zu Ihrer Beratung einreichen sollten.

Die eingereichten Informationen bilden den quantitativen Rahmen zu Ihrer Beratung. Sie erlauben es mir,

Ihre individuelle Situation einzuschätzen,

Ihnen ein Beratungsangebot oder mehrere -angebote zu unterbreiten und

Ihnen ein verbindliches Beratungshonorar zu nennen.

Bis zu diesem Punkt entstehen Ihnen keine Kosten.

Wenn Sie sich dann von mir beraten lassen wollen, wird die Beratung in drei Abschnitte verlaufen:

  1. Erstes Beratungsgespräch: hier geht es um die detaillierten qualitativen Ergänzungen des quantitativen Rahmens durch Ihre Bedürfnisse, Ziele, Prioritäten, die Klärung Ihrer Fragen und allgemeine Erklärungen zum Verständnis des Gesamtzusammenhanges und wichtiger Details.
  2. Umfangreiche schriftliche Protokollierung des Gesprächs inkl. eines konkreten und individuellen Lösungsvorschlags oder mehrerer Lösungsvorschläge.
  3. Zweites Beratungsgespräch: hier geht es um Konkretes. Ihre Bemerkungen und Fragen zum Protokoll, zur Umsetzung und allem was Sie beantwortet wissen möchten.

Sie definieren zusammen mit meiner Unterstützung eine für Sie bedarfs­gerechte Planung.

Sie definieren zusammen mit meiner Unterstützung eine für Sie bedarfsgerechte Planung. Ich empfehle Ihnen im Rahmen meines Mandats eine möglichst kostengünstige und einfache Umsetzung Ihrer Ziele. Wenn Sie mich mit der Umsetzung beauftragen wollen, ist das im Rahmen eines weiteren, neuen Auftrages möglich.

Sofern Sie nur zu einzelnen Produkten, Themen oder Angeboten unabhängig vom Gesamtzusammenhang beraten werden wollen, verkürzt sich dieser Prozess auf das Beratungsthema inklusive einer schriftlichen Dokumentation und in der Regel ein einziges persönliches Gespräch.