Wie auf jedem Markt, treffen sich auch auf dem Finanzmarkt:
Produktnachfrage (Einkauf),
Produktangebot (Verkauf).
Finanzierungsberatung als klassische Honorarberatung auf dem Finanzmarkt
Unter dem Begriff Finanzierungsberatung versteht man die Beratung zur Neu- und Anschlussfinanzierung in Zusammenhang mit dem Erwerb einer privaten oder gewerblich zu nutzenden Immobilie oder eines Gewerbes.
Als Interessenten an einer Finanzierung können Sie Finanzierungsberatung sowohl als Einkaufs-, als auch als Verkaufsberatung erwerben. Die Übergänge sind fließend.

Finanzierungsberater im Einkauf werden ausschließlich über ein Honorar auf Stundenbasis bezahlt. Das Honorar darf nicht prozentual an das Finanzierungsvolumen gekoppelt sein, sonst besteht beim Berater das Interesse, eine möglichst hohe Finanzierungssumme darzustellen. Einen guten Finanzierungsberater zeichnet Freiheit von Interessenkonflikten und eine hohe Anzahl von Beratungen aus. Alle Beratungen sind detailliert, schriftlich und leicht verständlich nachvollziehbar dokumentiert. Auf Wunsch sollte eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater angeboten werden.
Einen guten Finanzierungsberater zeichnet auch eine hohe und kontinuierliche Aus- und Weiterbildung aus. Eine Organisation, die bei Ihren Mitgliedern ein hohes Aus- und Weiterbildungsniveau – u.a. auch zur Finanzierungsberatung- fordert und streng durchsetzt ist zum Beispiel das Financial Planning Standards Board Deutschland (https://www.fpsb.de/). Insofern erkennen Sie einen gut ausgebildeten Finanzierungsberater immer auch an der CFP® – Zertifizierung. Allerdings sichern sich in der Regel Banken, Vermittler und Vertriebsorganisationen diese Qualität. Die meisten CFP® arbeiten im Verkauf
Wenn Sie als privater Immobilienerwerber, als Institution oder gewerblicher Finanzierungsinteressent ein Verkaufsgespräch mit einer Bank, Bausparkasse, Versicherung oder einem Vermittler führen, verstehen Sie, dass Ihr gegenüber ein Interesse daran hat, Ihnen ein möglichst hohes Finanzierungsvolumen zu verkaufen. Ihr verfügbares Eigenkapital wird nicht auf Rentabilität geprüft. Ganz im Gegenteil! Ein guter Verkäufer versucht „Cross Selling“, also Ihnen noch weitere Produkte zu verkaufen. Das können zum Beispiel Bausparverträge, Rentenversicherungen und Kreditabsicherungen sein. Oft wird mit Riester-Verträgen die private Finanzierung unnötig kompliziert, gleichzeitig werden aber Förderdarlehen ignoriert. Im Gegenzug erhalten Sie irgendwann in der fernen Zukunft vermeintlich niedrige Zinsen zugesichert oder eine wundersam hohe Rendite versprochen.
Finanzierungsverkäufer werden volumenorientiert bezahlt. In der Regel werden Sie auch nicht von Ihnen vergütet, sondern vom Finanzierungsanbieter. Daher kommt auch das Interesse daran, Ihnen eine möglichst hohe und lang laufende Finanzierung zu verkaufen. Ergänzt mit möglichst vielen anderen Produkten. Beliebt ist immer noch die so genannte „indirekte Tilgung“ bei der Sie die direkte und sichere Darlehenstilgung zugunsten eines hoch riskanten Produktes aussetzen und/oder die Finanzierung in fremden Währungen durchführen sollen. Dazu werden die Zinssätze möglichst attraktiv gestaltet und die Tilgungsdauer möglichst langfristig ausgelegt, um diese relativ günstigen Zinssätze lange festzuschreiben. Ihre Zinskosten steigen dadurch aber auch erheblich an. Hier wirkt der bekannte Zinseszinseffekt voll gegen den Finanzierenden.
An Verkaufsgesprächen ist nichts Schlimmes. Wenn Sie gut vorbereitet in Verkaufsgespräche mit Finanzierungsdienstleister einsteigen, werden Sie Ihre eigenen Interessen ganz oder weitgehend durchsetzen können. Problematisch werden Verkaufsgespräche in der Finanzierungsberatung immer dann, wenn Sie von einem Verkäufer „Beratung“ erwarten. Dann ist es die Aufgabe eines guten Verkäufers, seine Vertriebsliste abzuarbeiten. Für den Verkäufer bedeutet das „Produktberatung“ und „Cross Selling“ ausschließlich zu den von ihm vertriebenen Angeboten. Solche Verkaufsberatung ist selten im vollen Interesse des privaten oder institutionellen Finanzierungsinteressenten.
Hinter den Beratungsdienstleistungen von Gabriel Hopmeier
steht die Erfahrung aus über 2.000 protokollierten und von Rechtsanwälten haftungsrechtlich geprüften Honorarberatungen,
stehen hochwertige Zertifizierungen mit schweren Eingangsprüfungen und laufender Weiterbildungsverpflichtung.
Ausprobieren müssen Sie es schon selbst.
Im Rahmen einer Altersvorsorgeberatung im Einkauf bietet Gabriel Hopmeier Ihnen folgende Dienstleistungen an:
Insbesondere bezüglich der Finanzierungsaspekte:
Kann die geplante Immobilie finanziert werden? In welcher Größenordnung kann eine Immobilie finanziert werden?
Wie viel Notfallliquidität benötigen die zukünftigen Immobilieneigentümer?
Wie viel Eigenkapital steht wirklich zur Verfügung? Wie hoch ist der wirklich notwendige Kreditbedarf?
Wie hoch können die regelmäßigen Ratenzahlungen ausfallen?
In welcher Höhe und wie oft sollten Sondertilgungen geleistet werden können?
Welche Förderung ist verfügbar?
Soll teilweise variabel und flexibel finanziert werden?
Machen Bausparverträge Sinn?
Ist eine Riester-Finanzierung sinnvoll? Wenn ja, in welcher Form?
Wann ist es sinnvoll die Tilgung zugunsten anderer Tilgungsträger auszusetzten?
Wann sind Fremdwährungsfinanzierungen sinnvoll?
Welche Fremdwährungen sollen eingesetzt werden?
Verhandlungsführung mit finanzierenden Banken.
Unterstützung bei der Umsetzung andere Aspekte der Finanzierung.
4.2 Vermögensplanung
Beratung insbesondere bezüglich der Aspekte:
Finanzierungsberatung als Honorarberatung auf Stundenbasis.
Finanzierungsberatung zu anderen Themen: Praxisfinanzierung, Unternehmensfinanzierung.
4.3 Individuelle Beratung
Finanzierungsberatung zur Anschlussfinanzierung bei bestehenden Krediten.
Kostenlose Erstberatung,
laufende Dienstleistungsgebühren,
Verrechnung von Provision mit Honorar,
Finanzierungsvolumenabhängige Honorare,
„Mitgliedschaften“ in Honorarberaterverbünden auf GmbH-Basis
„Mitgliedschaften“ in Honorarberaterverbünden auf GmbH-Basis,
extrem geringe „Honorare“ unterhalb eines Rechtsanwalts- oder Steuerberaterstundensatzes und
fehlende Weiterbildungszertifizierung
Hinter „kostenlosen“ Finanzierungschecks und anderen „kostenlosen“ Finanzdienstleistungen stehen die Bemühungen von Finanzdienstleistern, Sie als Kunden von Ihrer Bank weg- und zu sich hinzulocken. Gerne zeigen wir Ihnen die wahren Kosten dieser „kostenlosen“ Checks auf.
Meine aktuellen Stundensätze und Pauschalen finden Sie unter dem Reiter „Wissen“ . Teilzahlung ist vereinbar.
Auswahl: Sie möchten eine neue Immobilie bauen, eine bestehende Immobilie erwerben oder eine Finanzierung für ein anderes Ziel erhalten. Sie suchen ein Beratungsgespräch ohne Verkaufsdruck bei dem ein großer und unübersichtlicher Finanzierungsmarkt auf wenige für Sie wirklich sinnvolle Produkte reduziert wird.
Umsetzung: Sie haben noch nie finanziert und wollen lernen, wie das geht. Oder Sie haben wenig Zeit und suchen jemanden qualifiziertes, der Ihnen dabei hilft und auch direkt von Ihnen und nur von Ihnen dafür bezahlt wird.
Information: Sie wollen verstehen, was Ihnen von einem Finanzdienstleiter angeboten wurde und ob das wirklich Ihren Anforderungen entspricht. Sie suchen Informationen über die Verkaufsprospekte hinaus
Entscheidungshilfe: Ihre Bank(en), Ihr(e) Bausparkasse oder andere Finanzdienstleister haben Ihnen Vorschläge unterbreitet und Sie möchten sich mit einer qualifizierten Person darüber unterhalten, welches Angebot zu bevorzugen ist.
Alternative: Ihre Bank(en), Ihre Bauparkasse oder andere Finanzdienstleister haben Ihnen Vorschläge unterbreitet und Sie möchten sich mit einer qualifizierten Person darüber unterhalten, ob es nicht auch anders, einfacher oder günstiger geht.
Anschlussfinanzierung: Ihre laufende Finanzierungssumme ist über die Jahre kaum gefallen, Sie haben fast noch so viele Schulden wie zu Beginn. Die Anschlussfinanzierung soll das für die Zukunft ändern.
Risikoanalyse: Die Verkäufer malen Ihnen die tollsten Finanzierungsstrategien aus. Sie wollen aber auch verstehen, welche Risiken in diesem Vorschlägen lauern und ob das wirklich so phantastisch ist.
Fanschberatung: Sie haben den Verdacht, dass Sie falsch beraten und übervorteilt wurden und suchen Unterstützung bei der Vorbereitung des Gesprächs mit einem Rechtsanwalt.